VOA stellt zwei BECV-Anträge für Energiekostenausgleich

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) belastet bestimmte Brennstoffe mit einer CO2-Abgabe, was auch energieintensive Unternehmen der Oberflächenveredelung betrifft. Der Verband für die Oberflächenveredelung von Aluminium e. V. (VOA) stellte daher zwei BECV-Anträge, um Beihilfen zum Ausgleich steigender Energiekosten zu sichern.
Der Verband für die Oberflächenveredelung von Aluminium e. V. (VOA) ergriff nun die Initiative, um seinen Mitgliedsunternehmen die Möglichkeit zu eröffnen, von der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) zu profitieren und künftig Beihilfen zum Ausgleich steigender Energiekosten zu sichern. Man hofft, auch in Zusammenarbeit mit VOA-Mitgliedsunternehmen und mit der GSB International e. V. (GSB) und dem Zentralverband Oberflächentechnik e. V. (ZVO) auf einen positiven Bescheid. Als Basis für die Auswahl beihilfeberechtigter Unternehmen nach der BECV dient die Sektorenliste des EU-Emissionshandels. VOA-Geschäftsführerin Dr. Alexa A. Becker sagt: „Leider sind die für unsere Branche einschlägigen Sektoren – ‚25.61.12.30 Plastizieren von Metallen einschließlich Pulverbeschichtung‘ und ‚25.61.22.50 Anodische Oxidation von Metallen‘ bisher nicht in der BECV-Liste berücksichtigt. Damit besteht aktuell auch kein Anspruch auf Beihilfezahlung für die VOA-Mitgliedsunternehmen.“
Um jedoch zu verhindern, dass weltweit agierende Unternehmen, die im Rahmen der BECV noch nicht beihilfeberechtigt sind, aufgrund steigender CO2-Preise vom Wirtschaftsstandort Deutschland abwandern, führt die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) ein für die Interessensverbände letztlich mit immensen Kosten verbundenes nachträgliches Anerkennungsverfahren durch, bei dem es zahlreiche Hürden zu meistern gilt. Der VOA beauftragte dazu eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei und einen Wirtschaftsprüfer, um die für die Anträge notwendigen Daten so zu erheben. Neben allgemeinen Unternehmensdaten fragte die Kanzlei Brennstoffmengen und -art für die Jahre 2018 bis 2020 ab und errechnete anschließend die beihilfefähigen Brennstoffmengen. So wurde eine optimale Ausgangsbasis für die Branche geschaffen, um nachträglich auf die BECV-Liste zu kommen und damit Beihilfen beantragen zu können.